Das rabbit Facebook 1x1 für deine Fanpage: Facebook-Richtlinien leicht gemacht

Social Media Marketing Services - die Facebook Fanpage

 

Facebook ist wirklich prima. Wer will, legt einfach eine Fanpage an, und schon kann‘s richtig losgehen mit dem Social Media Marketing! Einfach aus dem Bauch raus und ganz entspannt. Aber: Stimmt das so eigentlich? Jein! Denn Facebook hat eine Fülle von Richtlinien erlassen, die genau regeln, was geht und was nicht. Und dabei sollten Sie dennoch locker und entspannt bleiben – zumindest was Ihren Kommunikationsstil angeht.

 

 

Das Titel- und Profilbild deiner Facebook Fanpage

Bereits bei der Wahl eines Titel- und Profilbilds wird es knifflig. Denn gerade was das Titelbild angeht, gibt es so einiges zu beachten: Beispielsweise dürfen Titelbilder nicht mehr als 20 Prozent Text enthalten. Diese 20%-Textrichtlinie gilt übrigens auch für App-Icons sowie die Bilder von Werbeanzeigen.

 


 

 

 

Außerdem dürfen andere Facebook-Nutzer nicht dazu aufgefordert werden, ein Titelbild für ihr privates Profil zu nutzen. Damit nicht genug, denn Titelbilder dürfen außerdem keine Rechte Dritter verletzen und Nutzer nicht verwirren bzw. in die Irre führen. Zudem sind alle Titelbilder öffentlich.

 

Was Facebook genau zum Thema sagt, finden Sie hier: https://www.facebook.com/help/492441920771107/

Der Seitenname

rabbits Facebook Fanpage - Social Media Know how live und in Farbe

Hier ein Beispiel eines Titel- und Profilbildes unter Einhaltung der Facebook Richtlinien. 


Wer mehr als 29 Fans für sich gewonnen hat, darf sich auf Facebook eine sogenannte Vanity-URL einrichten. Doch: Bedenken Sie die Wahl Ihres Seitennamens sehr gut! Er kann nur einmalig und ab 100 Fans gar nicht mehr geändert werden.

Zudem ist es schwierig, viele Informationen im Namen einer Facebook-Seite unterzubringen. Und diese Namen unterliegen wiederum strengen Richtlinien. Beleidigungen, Schimpfworte, etc. sind ebenso tabu wie Jahreszahlen oder die Verwendung des Wortes „Facebook“ oder Variationen des Wortes. Auch dürfen Seitennamen keine Symbole enthalten, Satzzeichen müssen korrekt und dürfen nicht unnötig verwendet werden.

Unnötige Slogans, Werbung und überflüssige Beschreibungen sind ebenso unerwünscht wie Wörter, die Qualifikationen angeben (z.B. offiziell). Last, but not least dürfen Seitennamen nicht zu allgemein sein. Nur ein Produktname, die Ortschaft oder eine Eigenschaft zu nennen ist somit nicht zulässig.

 

Es gibt jedoch auch einige Dinge, die erlaubt sind. So dürfen maximal auf zwei Worte limitierte Zusatzinformationen in Klammern genutzt werden. Großschreibung am Wortanfang ist natürlich erlaubt. Einen Namen komplett groß zu schreiben hingegen nicht, außer der Name wird auch in der traditionellen Werbung in Großbuchstaben genutzt. Ein Beispiel dafür ist VW: www.facebook.com/VW. Und darüber hinaus sind auch Ortsangaben oder die Angabe von bestimmten Regionen, Demografien oder Kampagnen zulässig.

Das sagt Facebook zum Thema: 
https://www.facebook.com/help/409473442437047/

 

 

Alles zu Bildrechten und der Impressumspflicht auf Facebook

Auch wer eine Facebook-Fanpage betreibt, unterliegt der Impressumspflicht. Um ein rechtssicheres Impressum auf der eigenen Facekook-Seite zu integrieren, gilt es, die folgenden Schritte zu befolgen:

 

  • Rufen Sie im Adminbereich „Allgemeine Seiteninformationen“ auf.

 

  • Wählen Sie als Kategorie etwas anderes als „Lokale Unternehmen“, da sonst nur Ihre Postadresse und Öffnungszeiten angezeigt werden.

 

  • Schreiben Sie in Ihrer Kurzbeschreibung sichtbar „Zum Impressum“ mit entsprechender URL (Link  zum Impressum auf Ihrer Website).

 

  • Fügen Sie Ihrem Impressum auf Ihrer Website den folgenen Satz hinzu:

          „Dieses Impressum gilt auch für die Facebook-Seite: www.facebook.com/IHRE_URL“

 

  • Integrieren Sie in Ihrem Infobereich zu Anfang „Zum Impressum“.

 

  • Nennen Sie nun alle für ein Impressum verpflichtenden Angaben in Ihrer Beschreibung.

Das allgemeine Nutzungsrecht von Bildern sollte bekannt sein

Wer ein Foto von Dritten für seine Öffentlichkeitsarbeit nutzen möchte, muss sich die Erlaubnis vom Urheber zur Veröffentlichung einholen. Zudem nimmt sich Facebook das Recht heraus, auf Fanpages veröffentlichte Fotos weltweit selbst zu nutzen. So steht es in den Facebook-AGBs. 
Für Inhaber einer Fanpage bedeutet dies doppelte Vorsicht bei der Verwendung von fremdem Bildmaterial! So können etwa Nutzungsrechte von Stock-Fotos nicht auf Facebook übertragen werden. Sie dürfen die Fotos einer Bildagentur nur dann verwenden, wenn Ihnen eine schriftliche Genehmigung über die Verwendung auf Facebook und anderen Social-Media-Plattformen vorliegt.

 

 

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Alles Wissenswerte zu Facebook-Gewinnspielen haben wir Ihnen in unserem Webinar „Sie auf dem Siegerpodest: perfekte Gewinnspiele auf Facebook“ verraten:

 

 

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